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   BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68   

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https://dejure.org/1970,298
BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68 (https://dejure.org/1970,298)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1970 - I ZR 52/68 (https://dejure.org/1970,298)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1970 - I ZR 52/68 (https://dejure.org/1970,298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Warenzeichens durch Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Wörtern - Angaben über die Beschaffenheit oder die Bestimmung von Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1970, 416
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68
    Dieses Eintragungsverbot umfaßt aber, wie der Senat in der Polyestra-Entscheidung (BGHZ 50, 219) im einzelnen dargelegt hat, nicht nur die Beschaffenheitsangabe als solche, sondern auch solche Abwandlungen, die klanglich oder bildlich mit der Beschaffenheitsangabe ohne weiteres verwechselbar sind, sofern bereits im Eintragungszeitpunkt feststeht, daß die "Monopolisierung" dieser Bezeichnung die Mitbewerber in der uneingeschränkten Verwendung der Beschaffenheitsangabe behindern könnte.
  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68
    Ein solcher Eindruck ist - wie der Senat in jüngerer Zeit wiederholt dargelegt hat (GRUR 1968, 365 - Praline; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348 - Anker Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 48/68 vom 30. Januar 1970 Löscafe) - nicht schon dann ohne weiteres anzunehmen, wenn ein Sachhinweis blickfangmäßig hervorgehoben wird.
  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67

    Zeichenrechtliches Vorbenutzungsrecht

    Auszug aus BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68
    Ein solcher Eindruck ist - wie der Senat in jüngerer Zeit wiederholt dargelegt hat (GRUR 1968, 365 - Praline; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348 - Anker Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 48/68 vom 30. Januar 1970 Löscafe) - nicht schon dann ohne weiteres anzunehmen, wenn ein Sachhinweis blickfangmäßig hervorgehoben wird.
  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68
    Ein solcher Eindruck ist - wie der Senat in jüngerer Zeit wiederholt dargelegt hat (GRUR 1968, 365 - Praline; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348 - Anker Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 48/68 vom 30. Januar 1970 Löscafe) - nicht schon dann ohne weiteres anzunehmen, wenn ein Sachhinweis blickfangmäßig hervorgehoben wird.
  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als

    Auszug aus BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68
    Ein solcher Eindruck ist - wie der Senat in jüngerer Zeit wiederholt dargelegt hat (GRUR 1968, 365 - Praline; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348 - Anker Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 48/68 vom 30. Januar 1970 Löscafe) - nicht schon dann ohne weiteres anzunehmen, wenn ein Sachhinweis blickfangmäßig hervorgehoben wird.
  • BGH, 30.05.1969 - I ZR 90/67

    Verletzung von Rechten an dem Warenzeichen "Mainzelmännchen" - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 27.02.1970 - I ZR 52/68
    Ein solcher Eindruck ist - wie der Senat in jüngerer Zeit wiederholt dargelegt hat (GRUR 1968, 365 - Praline; 1969, 274 - Mokka-Expreß; 1969, 348 - Anker Export; 1970, 31 - Heinzelmännchen; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil I ZR 48/68 vom 30. Januar 1970 Löscafe) - nicht schon dann ohne weiteres anzunehmen, wenn ein Sachhinweis blickfangmäßig hervorgehoben wird.
  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    Steht der Sinngehalt des beanspruchten Zeichens im Eintragungszeitpunkt fest, bedarf es zur Begründung des Eintragungshindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG keiner Feststellung, daß und in welchem Umfang diese Bezeichnung in Alleinstellung verwendet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 27.2.1970 - I ZR 52/68, GRUR 1970, 416, 418 - Turpo; Beschl. v. 20.6.1996 - I ZB 31/95, GRUR 1996, 770 = WRP 1996, 1042 - MEGA; Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410, 411 = WRP 1995, 617 - TURBO I).
  • BPatG, 25.10.1999 - 30 W (pat) 132/95

    Unterscheidungskraft von Marken mit einer Kombination zweier bestimmter Farbtöne

    Auch bei Wortmarken kann das Freihaltebedürfnis nicht damit verneint werden, die Wettbewerber könnten auf Synonyma ausweichen (vgl. BGH GRUR 1970, 416, 418 Turpo).
  • BPatG, 30.04.2002 - 24 W (pat) 170/01

    Ausschluss der bildlichen Wiedergabe eines farbig ausgestalteten Pastenstrangs

    Dies sicherzustellen, ist der Sinn des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, der sich nicht nur auf unersetzliche beschreibende Angaben und Zeichen beschränkt, sondern den Mitbewerbern den ungehinderten Zugriff auf alle zur Warenbeschreibung geeigneten Bezeichnungen und Formen erhalten soll (vgl BGH GRUR 1970, 416, 418 "Turpo"; BPatG GRUR 2001, 737, 740 "Waschmittelflasche"; EuG WRP 2002, 510, 512 (Nr. 27) "CARCARD"; WRP 2002, 516, 518 (Nr. 27) "TELE AID").
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